Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters
FG Thüringen, Urteil vom 27.02.2007 - Aktenzeichen I 983/01
DRsp Nr. 2008/9925
Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters
Haftet der wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelung für die noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters, wird er hierfür später im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der GmbH in Anspruch genommen, erhöht sich dadurch der Wert seiner Beteiligung nicht und ist auch sein Regressanspruch gegen den Mitgesellschafter wertlos, so führt diese Zahlung nicht zu im Rahmen des § 17EStG berücksichtigungsfähigen nachträglichen Anschaffungskosten der GmbH-Anteile.
Streitig ist, ob die Erbringung der noch ausstehenden Stammeinlage für einen Mitgesellschafter im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahren einer GmbH nachträgliche Anschaffungskosten darstellen und im Rahmen des § 17 Abs. 1, 2 und 4EStG berücksichtigungsfähig sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" abrufen.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.