Merkblatt KG

Merkblatt zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.

Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.

I.    Allgemeines

Die Kommanditgesellschaft wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet. Sofern der Gesellschaftsvertrag kein formbedürftiges Rechtsgeschäft beinhaltet, ist der Abschluss formfrei möglich.

II.   Die Regelungen des Vertrags

1.   Firma

Die Firma ist zwingender Bestandteil der Kommanditgesellschaft. Sach- und Phantasiefirmen sind grundsätzlich  zulässig, wenn diese eine hinreichende Unterscheidungskraft aufweisen.

2.   Gesellschaftszweck

Der Zweck der Gesellschaft muss der Betrieb eines Handelsgewerbes gem. § 1 Abs. 2 HGB sein.

3.   Haftsummen