1. Grundsatz
Für die Partnerschaftsgesellschaft gelten im Grundsatz die steuerlichen Regelungen jeder Personengesellschaft. Besonderheit ist, dass die Gesellschaft i.d.R. nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt.
2. Anzeige der Tätigkeit
Die Besteuerung der KG ist mit einigen Besonderheiten versehen. Innerhalb eines Monats nach Gründung der KG sind dem zuständigen Finanzamt und der für die Realsteuern zuständigen Gemeinde die für die Besteuerung bedeutenden Umstände anzuzeigen. Die Finanzämter halten entsprechende Vordrucke bereit.
3. Einkommensteuer
Die
(1) Zunächst ist auf der Ebene der Gesellschaft zu prüfen, ob steuerbare Einkünfte vorliegen und welcher Einkunftsart diese ggf. unterliegen.
(2) Sodann sind diese Prüfungsschritte auch bei den einzelnen Gesellschaftern vorzunehmen.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|