Merkblatt Steuern UG

Merkblatt: Steuern der UG (haftungsbeschränkt)

 

1.   Vorab

Die UG wird als besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung steuerlich nicht anders behandelt als diese.

2.   Körperschaftsteuer

Der Gewinn der UG unterliegt einem einheitlichen Steuersatz von 15 %. Er wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten des Körperschaftsteuergesetzes ermittelt.

a.   Beginn und Ende der Steuerpflicht

Steuerpflichtig ist bereits die Vorgesellschaft vor Eintragung der UG in das Handelsregister. Spiegelbildlich endet die Steuerpflicht nicht bereits mit Löschung der Gesellschaft, sondern ggf. erst mit der tatsächlichen Beendigung der Tätigkeit.

b.   Verdeckte Gewinnausschüttung und andere steuerrechtliche Besonderheiten

Die Besteuerung der UG kann zahlreiche Zweifelsfragen z.B. zu den Themen "Organschaft", "Mantelkauf", "Gesellschafterfremdfinanzierung" und "verdeckte Gewinnausschüttung" aufwerfen. Im Zweifel ist hierzu die steuerrechtliche Kommentierung hinzuzuziehen.

Zur verdeckten Gewinnausschüttung als Erstinformation das Folgende: