I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute.
Herr G, der am ... November 1993 verstorbene Vater des Klägers, war zu 55,55 v.H. Inhaber der Geschäftsanteile (150 000 DM von 270 000 DM) an der S... GmbH (GmbH). Weitere Gesellschafter der GmbH waren die Ehefrau des Erblassers, Frau H, Mutter des Klägers, mit 18,52 v.H. (50 000 DM) und der Kläger mit 25,93 v.H. (70 000 DM). Die Anteile des Klägers und von H befanden sich im Privatvermögen. Die Anteile von G waren Betriebsvermögen im Einzelunternehmen des G, der der GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Betriebsgrundstück mit aufstehenden Gebäuden und Anlagegütern verpachtet hatte.
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