Zu entscheiden ist, ob es der Beklagte zu Recht ablehnt, statt der von ihm bei seiner Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2001 bislang unter Berufung auf § 17 EStG angesetzten Veräußerungsgewinne Veräußerungsverluste zu berücksichtigen.
Die Kläger sind verheiratet und wurden vom Beklagten für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|