FG Hamburg - Urteil vom 21.04.2009
2 K 170/07
Normen:
EStG § 4; EStG § 5; EStG § 15; EStG § 17;

Nachträgliche Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen

FG Hamburg, Urteil vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 2 K 170/07

DRsp Nr. 2009/17629

Nachträgliche Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen

Wird eine GmbH in eine KG umgewandelt und fallen später nachträgliche Anschaffungskosten für die GmbH-Beteiligungen an, führen diese Kosten zu nachträglichen Anschaffungskosten für die GmbH-Beteiligung, welche nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO im Umwandlungsjahr (1972) im Rahmen von § 17 EStG geltend zu machen sind. Diese Aufwendungen führen nicht zu Sonderbetriebsausgaben.

Normenkette:

EStG § 4; EStG § 5; EStG § 15; EStG § 17;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zinsen, die durch zwei von der Klägerin aufgenommene Darlehen entstanden sind, und Aufwendungen für die Rechtsverfolgung Betriebsausgaben der Klägerin bzw. Sonderbetriebsausgaben der Beigeladenen sind.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG, deren Unternehmensgegenstand der Bau von Wohngebäuden auf eigene und fremde Rechnung sowie deren Instandhaltung und dauernde Verwaltung ist.

Am 29.12.1960 schlossen A und B einen Vertrag im Zusammenhang mit der Beteiligung an der C Gesellschaft mit beschränkter Haftung (der Rechtsvorgängerin der Klägerin; im Folgenden GmbH). Im Vertrag heißt es u. a: