Die Parteien streiten über die Frage, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 2) gemäß § 613a von der Beklagten zu 1) erster Instanz (zukünftig: Beklagte zu 1) auf die Beklagte zu 2) erster in Instanz und Berufungsklägerin (zukünftig: Beklagte zu 2) übergegangen ist oder ob das Arbeitsverhältnis zu der Beklagten zu 1) durch den Dreiseitigen Vertrag, der zwischen der Beklagten zu 1), der B. B. - und Q. B. GmbH und den jeweiligen Klägern abgeschlossen wurde, beendet wurde, so dass ein Betriebsübergang nicht mehr stattfinden konnte.
Die Beklagte zu 1) betrieb in B. bis zum 31.08.2003, ein eingeführtes 4-Sterne-Hotel mit einem Restaurantbetrieb. Bei ihr waren 34 Mitarbeiter und neun Auszubildende beschäftigt.
Eigentümerin der Hotelimmobilie war die N. H. N. KG sowie Frau U. N. .
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