Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2007 - 7 Sa 309/06 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelsache zu BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - (führend) und 19. März 2009 - 8 AZR 724/07 -
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