I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsnachfolger der zwischenzeitlich verstorbenen Klägerin des finanzgerichtlichen Verfahrens (im Folgenden: Klägerin), die wiederum Witwe ihres im Jahre 1986 verstorbenen Ehemannes A war.
Im Jahre 1979 hatten die Eheleute einen notariellen Erbvertrag geschlossen, wonach ihre Kinder X, Y und Z (der nunmehrige Kläger) zu gleichen Teilen als Erben eines jeden der Eheleute eingesetzt wurden. Der Längstlebende der Eheleute sollte an dem Nachlass des Erstversterbenden den lebenslänglichen uneingeschränkten Nießbrauch erhalten, der --wenn sich der überlebende Ehegatte wieder verheiratete-- mit dem Tage der Eheschließung endete.
Zum Nachlass von A gehörten u.a. bebaute Grundstücke, die mit seinem Tode in Erbengemeinschaft auf die Kinder übergingen.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|