Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2007 - 6 Sa 862/06 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2006 - 19 Ca 6707/05 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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