Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme.
Die am 26.05.1950 geborene verheiratete Klägerin war zunächst von 1965 bis 1978 und sodann wieder ab 05.01.1988 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der Deutschen Reichsbahn tätig.
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