FG Düsseldorf, vom 26.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1956/10
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung
BFH, Urteil vom 11.06.2013 - Aktenzeichen II R 10/11
DRsp Nr. 2013/20776
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer ErbschaftsteuererklärungEin Testamentsvollstrecker ist nach § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung für einen Erwerber nur verpflichtet, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf den Gegenstand des Erwerbs bezieht und das FA die Abgabe der Erklärung vom Testamentsvollstrecker verlangt.