I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gründete im Jahr 1993 zusammen mit einer anderen Person eine GmbH, an deren Stammkapital er mit 49 % beteiligt war. Die GmbH erwirtschaftete in den Anfangsjahren Verluste, im Streitjahr (1996) aber einen Jahresüberschuss. Sie war in allen Jahren überschuldet. Ihre Umsätze stiegen in der Zeit ihrer Geschäftsverbindungen mit einem ausländischen Reiseveranstalter in den Jahren ab 1996; ihre Geschäftstätigkeit kam aber nach dessen Konkurs ganz zum Erliegen.
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