I. Die Beteiligten streiten über die Höhe des Veräußerungsgewinns gemäß §§ 18 Abs. 3, 16 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr 2006 anzuwendenden Fassung (EStG), den der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) anlässlich seines Ausscheidens aus der im ersten Rechtszug beigeladenen Rechtsanwaltssozietät (der nunmehr sonstigen Beteiligten - im Folgenden: Beteiligten) erzielt hat.
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