OLG Koblenz, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 225/05
LG Koblenz, vom 20.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 15/04
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung gegenüber einer Bank
BGH, Urteil vom 05.02.2007 - Aktenzeichen II ZR 234/05
DRsp Nr. 2007/6304
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung gegenüber einer Bank
»a) Eine Bank, bei der eine GmbH einen Kontokorrentkredit unterhält, ist Neugläubigerin i.S. des Senatsurteils vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung erhöht. Für den Differenzschaden haftet der schuldhaft pflichtwidrig handelnde Geschäftsführer bis zur Höhe des negativen Interesses der Bank.b) Die Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Neugläubigern (§§ 823 Abs. 2BGB, 64 Abs. 1GmbHG) ist nicht um die auf diese entfallende Insolvenzquote zu kürzen (Abweichung von BGHZ 126, 181, 201); vielmehr ist dem Geschäftsführer entsprechend § 255BGB i.V.m. § 273 f. BGB ein Anspruch auf Abtretung der Insolvenzforderung des Neugläubigers gegen die Gesellschaft zuzubilligen (vgl. auch BGHZ 146, 264, 278 f. zu § 64 Abs. 2GmbHG).c) Für einen Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung (§§ 823 Abs. 2BGB, 64 Abs. 1GmbHG) kommt es auf das Vorliegen ihrer Voraussetzungen im Zeitraum der Gläubigerschädigung und nicht auf lange zurückliegende Gegebenheiten an.
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