Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem stillen Gesellschafter aufgrund zweckwidriger Bestimmung von Vermögen
BGH, Urteil vom 29.06.1987 - Aktenzeichen II ZR 173/86
DRsp Nr. 1992/3028
Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem stillen Gesellschafter aufgrund zweckwidriger Bestimmung von Vermögen
»a) Verwendet der Inhaber des Unternehmens die Einlage des stillen Gesellschafters nicht bestimmungsgemäß oder entzieht er dem Unternehmen bestimmungswidrig Vermögen, so verletzt er seine gesellschaftsvertraglichen Pflichten und macht sich gegenüber dem stillen Gesellschafter schadensersatzpflichtig. Dieser hat einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei die schädigende Handlung nicht vorgenommen worden.b) Zur Frage, in welcher Weise der dem stillen Gesellschafter entstandene Schaden auszugleichen ist.«