I. Die Schwiegereltern des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) waren zu je 1/2 Eigentümer einer Eigentumswohnung. In einem notariellen Vertrag vom 24. August 1998 trafen sie mit dem Kläger und dessen Ehefrau (E) die folgende Vereinbarung:
"Die Übergeber übergeben
a) ihrer Tochter ... einen Miteigentumsanteil von 1/2 ...,
b) und auf Veranlassung der Tochter als deren ehebedingte Zuwendung ihrem Ehemann ... einen Miteigentumsanteil von 1/2 ... .
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