I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten und wurden zu den maßgeblichen Stichtagen zusammen zur Vermögensteuer veranlagt.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte gegen die Kläger
- auf den 1. Januar 1991 nach einem Gesamtvermögen der Kläger von 3 646 561 DM Vermögensteuer in Höhe von 17 530 DM (Änderungsbescheid vom 10. Oktober 1996),
- auf den 1. Januar 1992 nach einem Gesamtvermögen der Kläger von 5 037 103 DM Vermögensteuer in Höhe von 24 485 DM (Bescheid vom 14. Februar 1996),
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