Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine 1995 in das Handelsregister eingetragene OHG, betreibt bereits seit 1992 eine Tankstelle nebst Waschanlage auf einem Grundstück in Z. Dieses Grundstück hatten ihre Gesellschafter, die Beigeladenen zu 1. und 2., im Jahr 1991 gemeinsam mit dem Ziel erworben, dort ein Autohaus oder eine Tankstelle zu führen.
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