FG Düsseldorf, vom 12.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5051/04 GE
Steuerbefreiung bei Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum
BFH, Urteil vom 11.06.2008 - Aktenzeichen II R 58/06
DRsp Nr. 2008/17294
Steuerbefreiung bei Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum
»1. Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1GrEStG nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks.2. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht, kann der Ehefrau eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 4GrEStG nicht gewährt werden.«