Streitig ist die Gewährung der Steuerbefreiungen nach §§ 13 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG).
Der Kläger (Kl.) ist alleiniger Erbe seiner am 10.08.1909 geborenen und am 23.07.2003 verstorbenen Tante U 2. Die Erblasserin stand seit dem 03.06.1993 unter rechtlicher Betreuung, zuletzt für sämtliche Angelegenheiten der Betroffenen. Zum Betreuer der Erblasserin war der Kl. bestellt worden. Hierzu wird auf die Beschlüsse des Amtsgerichts R vom 03.06.1993, 25.06.1993 und vom 30.03.1999 Bezug genommen (vgl. Bl. 14-16, 26-28 und Bl. 280-281 der Betreuungsakte 4 XVII 363 des Amtsgerichts R - Betreuungsakte -).
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|