Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; Bewertung ausgegliederter Pensionsverbindlichkeiten
FG München, Urteil vom 07.03.2011 - Aktenzeichen 7 K 555/09
DRsp Nr. 2011/11348
Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; Bewertung ausgegliederter Pensionsverbindlichkeiten
1. Die Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 123 Abs. 2UmwG auf eine andere Kapitalgesellschaft ist hinsichtlich der steuerrechtlichen Rückwirkung der Ausgliederung von betrieblichen Einheiten i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 UmwStG 2002 im Wege der Analogie gleichzustellen.2. Überträgt eine Kapitalgesellschaft ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern im Wege der Ausgliederung durch Neugründung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 2UmwG auf eine GmbH, die als Gegenleistung die zur Erfüllung der Verbindlichkeiten benötigten Vermögensgegenstände erhält (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Deckungsvermögen, Geldforderungen), sind die Pensionsverbindlichkeiten in der Eröffnungs- und in der Schlussbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3EStG bzw. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. mit den Renten- bzw. Rentenanwartschafts-Barwerten anzusetzen. Eine Bewertung mit dem gemeinen Wert gem. § 6 Abs. 6 S. 1 EStG oder mit dem Teilwert gem. § 6a Abs. 3EStG scheidet aus.
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