Tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Freiberuflern
FG Niedersachsen, vom 20.10.1998 - Aktenzeichen XV 500/96
DRsp Nr. 2001/3108
Tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Freiberuflern
Die Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 2 und 4 sowie § 34 Abs. 2EStG sind nicht erfüllt, wenn ein Rechtsanwalt nach der Veräußerung seiner freiberuflichen Praxis für fünf Monate in seiner bisherigen Praxis als freier Mitarbeiter arbeitet und danach wieder - wenn auch zeitlich befristet - freiberuflich als Rechtsanwalt im bisherigen örtlichen Wirkungskreis tätig wird.
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