I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist am 20. Dezember 1973 als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) in die A KG eingetreten. Zu diesem Zweck hat die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft, B, mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter unter Verminderung ihrer Beteiligung im Nominalwert von 1.040.000 DM einen Teilbetrag von nominell 200.000 DM "im Wege der Schenkung" auf den Kläger übertragen.
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