I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, erwarb am 23. Mai 2001, dem Streitjahr, Infineon-Aktien zu 44,50 EUR je Stück. Der Kurs sank bis zum 31. Dezember 2001 auf 22,70 EUR, bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für 2001 stieg er auf 26 EUR an. Die Klägerin ordnete die Aktien dem Anlagevermögen zu. In ihrer Bilanz zum 31. Dezember 2001 nahm sie eine Teilwertabschreibung auf 26 EUR pro Aktie vor (insgesamt 468 999,80 EUR).
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