Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der nach Betriebsprüfung geänderten Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001. Streitig ist insbesondere, ob beim Übergang von der Einnahmeüberschussrechnung zum Bestandsvergleich eine Teilwertabschreibung auf einen GmbH-Anteil zulässig war und ob ein geldwerter Vorteil für die private Kfz-Nutzung angesetzt werden durfte.
Die Antragstellerin wurde in den Streitjahren mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie ist die einzige Gesellschafterin und alleinige Geschäftsführerin der A GmbH (GmbH), deren Unternehmenszweck hauptsächlich das Verlegen von Estrichen ist.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|