I.
Streitig ist das Vorliegen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG).
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb bis zum 30. Juni 1996 in einem in ihrem Eigentum stehenden Ladenlokal ein Einzelhandelsgeschäft mit Sportartikeln. Laut Rechnung vom 29. August 1996 veräußerte sie zum 30. Juni 1996 folgende Gegenstände zu den angegebenen Preisen an die S-GmbH (GmbH):
Warenübernahme laut Übergabeinventur: | ... DM |
Ladeneinrichtung: | ... DM |
... DM |
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