FG Münster, vom 31.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 6840/03 F
Übertragbarkeit von Mietereinbauten; formunwirksames Vermächtsnis kann der Besteuerung zugrunde gelegt werden
BFH, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen XI R 18/06
DRsp Nr. 2007/8113
Übertragbarkeit von Mietereinbauten; formunwirksames Vermächtsnis kann der Besteuerung zugrunde gelegt werden
»1. Mietereinbauten können durch Einräumung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, übertragen werden.2. Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass --vom Formmangel abgesehen-- eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).«