Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen GmbH-Geschäftsführer durch Klageerhebung; Verbindlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses
BGH, Versäumnisurteil vom 03.05.1999 - Aktenzeichen II ZR 119/98
DRsp Nr. 1999/6486
Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen GmbH-Geschäftsführer durch Klageerhebung; Verbindlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses
»a) Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Erhebung einer Schadenersatzklage gegen den früheren Geschäftsführer einer GmbH tritt auch dann ein, wenn der für die Begründetheit des Klagebegehrens erforderliche Beschluß der Gesellschafterversammlung noch nicht gefaßt ist.b) Ein förmlich festgestellter, an Mängeln leidender, aber nicht nichtiger Gesellschafterbeschluß nach § 46 Nr. 8 GmbHG ist nicht nur vorläufig, sondern wird endgültig verbindlich, wenn er nicht entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften angefochten wird.«