Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger war bei der Beklagten seit 01.09.1966 als SAP-Anwendungsprogrammierer im Geschäftsbereich "C.M.D. (C.M.D.)" - also in der M-Sparte - beschäftigt. Arbeitsort war der Betrieb M..
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|