Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger war bei der Beklagten seit 01.03.1984 als Entwicklungsingenieur im Geschäftsbereich "C.M.D." - also in der M-Sparte - beschäftigt. Arbeitsort war der Betrieb München, Grillparzerstraße.
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