Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 15.04.1981 als Verlagsmitarbeiter beschäftigt.
Die Beklagte erstellt und vertreibt im Raum A-Stadt die Zeitung "X.". Sie ist zu 100 % eine Tochter der W., die die "W" herausgibt.
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