FG Baden-Württemberg, vom 20.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 187/01
Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der Veräußerungsgewinnbesteuerung; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Versteuerung nach § 17 EStG
BFH, Urteil vom 24.06.2008 - Aktenzeichen IX R 58/05
DRsp Nr. 2008/16434
Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der Veräußerungsgewinnbesteuerung; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Versteuerung nach § 17EStG
»1. Ursprünglich einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH, die durch einen Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1UmwStG entstrickt wurden, unterfallen der Besteuerung gemäß § 17 Abs. 1EStG.2. Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 2EStG in Bezug auf derartige Anteile ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis den gemeinen Wert der Anteile (§ 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG) übersteigt.«