BFH - Urteil vom 12.04.2000
XI R 96/96
Normen:
AO § 174 Abs. 3 ; EStG § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 151

Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis

BFH, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen XI R 96/96

DRsp Nr. 2000/9920

Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis

Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns muss der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten um den Wert des (veräußerten) Anteils am Betriebsvermögen gemindert werden.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 3 ; EStG § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: