Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Am Gesellschaftsvermögen der Klägerin war die ... GmbH (künftig ... GmbH) als Kommanditistin zu 70 % beteiligt. Die ... GmbH verkaufte diese Beteiligung zum 1. Januar 1995 an die ... GmbH & Co. KG (Künftig ... KG), an deren Gesellschaftsvermögen sie - ebenfalls als Kommanditistin - zu 50 % beteiligt war. Den Veräußerungsgewinn von 356.811 DM behandelte der Beklagte im angefochtenen Bescheid wegen dieser Beteiligung zur Hälfte als laufenden Gewinn.
Dagegen richtet sich nach erfolglosem Vorverfahren die vorliegende Klage, zu deren Begründung die Klägerin vorträgt, der Gewinn müsse in vollem Umfang als Veräußerungsgewinn bei der Gewerbesteuer außer Ansatz bleiben.
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