Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewirtschaftete bis zum März 1987 einen Milchviehbetrieb, veräußerte danach die Milchlieferrechte, gab die zugepachteten Flächen (8,5 ha) zurück und verpachtete die Hofstelle samt den bis dahin noch selbst bewirtschafteten Eigentumsflächen (ca. 13,9 ha); ein Teil dieser Eigentumsflächen (ca. 5,7 ha Grünland) war bereits 1984 verpachtet worden.
Nachdem im November 1992 das Wohn- und die Wirtschaftsgebäude --mit Ausnahme eines 1985 errichteten Bullenstalls-- abgebrannt waren, wurde der 1987 abgeschlossene Pachtvertrag vorzeitig aufgelöst und der Kläger veräußerte die zerstörte Hofstelle mit Hauskoppel für 40 000 DM; die restlichen Flächen verpachtete er als Stückländereien erneut. Die Versicherung zahlte dem Kläger eine Entschädigung von 228 920 DM.
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