I. Streitig ist, ob die in einem Teilbetrieb entstandenen Gewerbeverluste nach dessen Veräußerung mit positiven Erträgen des verbliebenen Teilbetriebs gemäß §
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Ihr Unternehmensgegenstand war zunächst die Herstellung, die Veredelung und der Vertrieb von chemischen Produkten, Textilien und Papiererzeugnissen (im Weiteren: Gewebeherstellung). Um die bei der Produktion anfallenden Abfälle einer kostengünstigen Verwertung zuzuführen, erweiterte die Klägerin ihr Unternehmen um einen weiteren Betriebszweig, die Wiederverwertung (Recycling) von Kunststoffen zu Kunststoff-Granulaten und Compound sowie deren Vertrieb (im Weiteren: Recycling).
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