Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin gegen die Beklagte ab Januar 2003 einen Anspruch auf die sog. Ballungsraumzulage für den Stadt- und Umlandbereich München hat.
Die gewerkschaftlich nicht organisierte Klägerin trat am 1. Januar 1983 in die Dienste der LVA (nachfolgend: LVA). Diese war seinerzeit kraft Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft der Rentenversicherungsträger (im Folgenden: TgRV) an den in der für die Bereiche des Bundes und der Länder geltenden Fassung (-BL) gebunden. Die Klägerin ist in der damals von der LVA betriebenen Fachklinik München-G als Wirtschafterin in der Küche beschäftigt.
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