I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft (KG), an der die Beigeladenen als Kommanditisten mit Einlagen von jeweils 250 000 DM zu je 50 % beteiligt sind. Komplementärin ist die zur Geschäftsführung berufene B-GmbH.
Die Klägerin war ihrerseits in den Streitjahren (2000 und 2001) --wie in den vorangegangenen Jahren-- als Kommanditistin an der O-GmbH & Co. KG (O-KG) und an der H-GmbH & Co. KG (H-KG) beteiligt. Aus diesen Beteiligungen resultierten im Wesentlichen ihre Einkünfte.
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