Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. November 2007 -
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10. Oktober 2006 - 13 Ca 272/05 Ö - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht zum 1. Januar 2005 auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist, sondern mit dem beklagten Land fortbesteht.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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