I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind im Streitjahr 1988 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden. Sie waren 1988 an der S. I-GmbH (künftig S. I.) neben einem weiteren Gesellschafter X. folgendermaßen beteiligt:
Kläger 45 v.H.
Klägerin 5 v.H.
X. 50 v.H.
Ferner waren der Kläger und X. je hälftig an der S. II.-GmbH (künftig S. II.) beteiligt. Die Kläger hielten die Beteiligungen im Privatvermögen.
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