I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gründete mit zwei weiteren Beteiligten im August 1996 die I-GmbH. Er übernahm von dem Stammkapital von 50 000 DM einen Geschäftsanteil in Höhe von 12 500 DM (Beteiligung 25 %). Im Zuge der GmbH-Gründung gewährte der Kläger der GmbH am 1. Oktober 1996 ein Darlehen in Höhe von 50 000 DM (Verzinsung 6 % p.a., Laufzeit bis 31. Dezember 1997).
Die vorgesehene Rückzahlung zum Endfälligkeitstermin fiel aus, im Jahr 1998 erhielt der Kläger lediglich 900 DM zurück. Am 13. Januar 2000 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH mangels Masse abgelehnt. Die GmbH wurde am 15. März 2000 aus dem Handelsregister gelöscht.
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