I.
Im Jahr 1995 starb die unverheiratete und kinderlose Erblasserin im Alter von 82 Jahren. Die Erblasserin hatte drei Geschwister, den Beteiligten zu 1, eine 1927 ohne Abkömmlinge verstorbene Schwester und einen 1994 verstorbenen Bruder, dessen vier Kinder die Beteiligten zu 2 bis 5 sind.
Die Erblasserin hinterließ zwei handschriftliche letztwillige Verfügungen. In der ersten, die mit "Mein letzter Wille" überschrieben ist, bestimmte sie u. a.:
Meinem Bruder (Beteiligter zu 1) fällt zunächst alles was mir gehört zu.
Lieber... (Beteiligter zu 1) ! Von meinen Ersparnissen gebe bitte folgende Beträge ab:...
Die Wohnung und was sonst noch ist, soll Dir gehören.
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