Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses im Anschluß an einen Betriebsübergang sowie über Vergütungsansprüche.
Der Beklagte war Inhaber der R -Apotheke in K -. Die Klägerin arbeitete dort seit dem 1. September 1991 als Apothekerin. Ihr Monatsgehalt betrug zuletzt 4.350,00 DM brutto zuzüglich 78,00 DM vermögenswirksame Leistungen.
Am 14. November 1994 teilte der Beklagte seinen Arbeitnehmern mit, er werde die Apotheke zum Jahresende veräußern, Erwerber sei wahrscheinlich der Apotheker F, dieser sei jedenfalls der aussichtsreichste Kandidat.
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