I.
Am 27. Januar 2006 erhob die F-GmbH nach erfolglosem Einspruchsverfahren wegen Umsatzsteuer 2001 beim Finanzgericht (FG) Klage. In der Klageschrift gab der Prozessbevollmächtigte die ladungsfähige Anschrift und den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft an.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|