I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr (1983) als praktischer Arzt tätig. Bis zum 30. September 1983 betrieb er seine Praxis in einem gemischt genutzten Gebäude, das ihm zusammen mit der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), seiner Ehefrau, gehörte. Am 1 . Oktober 1983 wurde das betreffende Grundstück verkauft. Die Praxis verlegte der Kläger in benachbarte, angemietete Räume.
Mit Vertrag vom 31. Oktober 1983 veräußerte der Kläger seine Praxis an Frau Dr. A. In dem Vertrag vereinbarten die Beteiligten u. a. folgendes:
"Mit dem Ende des IV. Quartals 1983 beabsichtigt Herr Dr. B. seine Praxis aufzugeben und auf die kassenärztliche Zulassung zu verzichten.
I.
Frau Dr. A. übernimmt mit Wirkung vom 1 . Januar 1984 die Praxis des Herrn Dr. B. einschließlich der Praxisräume, der Einrichtungsgegenstände sowie der Patienten-Kartei ...
III.
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