Streitig ist, ob und ggfs. in welcher Höhe Verluste nach § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetz - EStG - in den Streitjahren abzugsfähig sind.
Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. In den Streitjahren 1998 bis 2002 war der Kläger als Geschäftsführer bzw. Unternehmensberater tätig, die Klägerin ist Malerin. Den in den Streitjahren geltend gemachten Verlusten nach § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetz - EStG - liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|