Die Klägerin verlangt als Testamentsvollstreckerin Ersatz für Wertpapiere, die die beklagte Bank aus dem Nachlaß des 1992 gestorbenen Erblassers auf dessen Sohn übertragen hat. Die Parteien streiten darüber, ob diese Leistung an den Berechtigten und damit schuldbefreiend erfolgt sei.
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