1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.5.2008 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten der Nebenintervention zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen in der Folge eines Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist.
Der Nebenintervenient ist dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beigetreten, nachdem dieser ihm zuvor den Streit verkündet hatte.
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